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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung des Internetangebotes cash.big7.com – „Werbepartner“


§1 Allgemeines; Geltungsbereich
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Wire7 Tech GmbH, Barnerstraße 14d, 22765 Hamburg, Deutschland welche unter HRB 157835 registriert ist (nachfolgend „Anbieter“) und Unternehmern, die sich als „Werbepartner“ i.S.d. § 2 Ziffer 1a) dieser AGB auf cash.big7.com registrieren (nachfolgend „Werbepartner“).
  2. Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden AGB des Werbepartners wird ausdrücklich widersprochen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 2 Geschäftsgegenstand; Begriffsbestimmungen; Dienste des Anbieters
  1. Der Anbieter betreibt unter www.big7.com ein Erotik-Portal in Form einer sog. Amateur- Community (im Folgenden „Big7.com“). Dabei sind die nachfolgenden Begriffe im Einzelnen wie folgt zu verstehen:

    a) Partnerprogramm
    Ein Partnerprogramm ist eine internetbasierte Vertriebslösung, bei der ein kommerzieller Anbieter (Anbieter) seine Vertriebspartner (Werbepartner) erfolgsorientiert durch eine Provision vergütet.

    b) Werbepartner
    Werbepartner sind Unternehmer, welche das Partnerprogramm nutzen, um auf Provisionsbasis die Produkte des Anbieters zu bewerben. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

    c) Double Opt-In (DOI)
    Double-Opt-In bezeichnet ein Verfahren, bei dem der Adressat einer E-Mail durch eine Bestätigung versichert, dass er der Inhaber der E-Mail-Adresse ist.

    d) Single Opt-In (SOI)
    Beim Single Opt-in (dt. einfaches optieren) handelt es sich um eine einfache Bestellung / Anmeldung (z. B. für den Bezug eines Newsletters). Beim Single-Opt-in muss diese Bestellung / Anmeldung bzw. Inhaberschaft der E-Mail Adresse nicht wie beim Double Opt-in bestätigt werden.
    Single Opt-In bezeichnet ein Anmeldeverfahren, bei dem das Eintragen einer E-Mail-Adresse bereits als Bestätigung für den Empfang von Newslettern, Werbemails oder Mailings gilt, ohne dass der Adressat einer E-Mail durch eine Bestätigung versichert, dass er der Inhaber der E-Mail-Adresse ist.

    e) RevenueShare lifetime
    RevenueShare beschreibt eine Vergütungsart bei der ein definierter Provisionsanteil auf die Umsätze der vom Werbepartner vermittelten Kunden gezahlt wird. Im Big7 Partnerprogramm bildet der RevenueShare lifetime das Standard-Vergütungsmodell und wird mit 30% auf den Bruttoumsatz des geworbenen Kunden provisioniert. Lifetime bedeutet, dass die Provision solange vergütet wird, bis der geworbene Kunde kein Kunde mehr bei Big7 sein sollte oder der Werbepartner seinen Account löschen lässt.

    f) Pay per Lead (PPL)
    Der Pay Per Lead beschreibt eine Vergütungsart, bei der einmalig ein definierter Betrag pro vom Werbepartner geworbenen Lead (DOI Anmeldung / bestätigte E-Mail Adresse aus dem DACH Bereich (Deutschland, Österreich, Schweiz)) gezahlt wird. Eine weitere, fortführende Vergütung wie beim RevenueShare ist ausgeschlossen.

    g) zusätzlicher Pay per Lead (zusätzlicher PPL)
    Der zusätzliche Pay Per Lead beschreibt eine Vergütungsart, bei der einmalig ein definierter Betrag pro vom Werbepartner vermittelten Lead (DOI Anmeldung / bestätigte E-Mail Adresse aus dem DACH-Bereich (Deutschland, Österreich, Schweiz)) zusätzlich zum RevenueShare gezahlt wird.

    h) Pay per Sale (PPS)
    Typischerweise bezeichnet man als „Sale” den Kauf einer Ware oder eines virtuellen Gutes durch den vom Werbepartner vermittelten Kunden. Der Pay Per Sale beschreibt eine Vergütungsart, bei der ein definierter Betrag einmalig für die vollständig ausgeführte Guthabenaufladung des vermittelten Kunden gezahlt wird. Eine weitere, fortführende Vergütung wie beim RevenueShare ist ausgeschlossen.

    i) zusätzlicher Pay per Sale (zusätzlicher PPS; auch INI genannt)
    Typischerweise bezeichnet man als „Sale” den Kauf einer Ware oder eines virtuellen Gutes durch den vom Werbepartner vermittelten Kunden. Der zusätzliche Pay Per Sale oder auch INI beschreibt eine Vergütungsart, bei der ein definierter Betrag einmalig für die vollständig ausgeführte Guthabenaufladung des geworbenen Kunden zusätzlich zum RevenueShare gezahlt wird.

    j) Werbemittel
    Unter Werbemittel versteht man die gestaltete (objektivierte) Form der Werbebotschaft. Werbemittel sind u.a. Banner, Textlinks, Newsletter-Vorlagen und Sonderwerbemittel z.B. in Form von Schnittstellen.

    k) Incentivierung
    Bei einer Incentivierung wird durch das Zahlen einer Prämie oder einer anderer Bonifikation der Anreiz zum Durchführen einer Aktion geschaffen.
  2. Der Anbieter ermöglicht seinen Werbepartnern die Bewerbung der Community Big7.com über die zur Verfügung gestellten Links und Werbemittel.
  3. Die Provision, die der Werbepartner erhält, richtet sich nach dem aktuellen Konditionsmodell des Anbieters. Das für den Werbepartner aktuell freigeschaltete Konditionsmodell kann jederzeit auf cash.big7.com bei der Verwendung von Werbemitteln oder in den Statistiken eingesehen werden. Abweichende Vergütungen können in Ausnahmefällen mit dem Anbieter abgestimmt und gesondert vereinbart werden.
§ 3 Registrierung; Zustandekommen des Vertrages
  1. Voraussetzung für die Nutzung des Partnerprogramms von Big7.com ist die vorherige Anmeldung inklusive der Bestätigung der Inhaberschaft der angemeldeten E-Mail-Adresse (Registrierung). Der Werbepartner hat im Rahmen des Anmeldevorgangs die vom Anbieter in dem hierfür vorgesehenen Formular vorgesehenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Der Werbepartner ist verpflichtet, diese Daten (auch E-Mail-Adressen) stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Über die Zulassung der Anmeldung entscheidet ausschließlich der Anbieter. Ein Anspruch auf Zulassung zur Nutzung von cash.big7 besteht nicht. Sofern sich der Werbepartner als juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft registriert, wobei diese sich hierbei von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vertreten lassen müssen, müssen die Angaben im Rahmen der Registrierung wie folgt verifiziert werden:

    - ggf. Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises des wirtschaftlich Berechtigten;

    - ggf. Vorlage von Dokumenten zur Eintragung der angegebenen Firma;

    - ggf. Vorlage von Dokumenten zum Nachweis einer Vorsteuerabzugsberechtigung bei der Auszahlung von Brutto-Beträgen inklusive der Angabe der Steuernummer und/oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

  2. Die Anmeldung und Nutzung von cash.big7 ist ausschließlich Personen vorbehalten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  3. Mit Abschluss der Anmeldung und der Akzeptanz der vorliegenden AGB – online per Mausklick in der dafür vorgesehenen Check-Box – gibt der Werbepartner sein Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Nutzung von cash.big7 und der damit in Zusammenhang stehenden Dienste ab. Der Werbepartner erhält nach seiner vollständig durchgeführten Registrierung zeitnah eine E-Mail-Mitteilung des Anbieters, die den Eingang seiner Daten und im Regelfall den Vertragsschluss bestätigt (die Annahme des Angebotes).
  4. Der persönliche Account eines Werbepartners, sowie die sich daraus ergebenden Rechte sind nicht übertragbar. Dem Werbepartner ist es daher auch untersagt, seine Zugangsdaten zu den Diensten des Anbieters an Dritte weiterzugeben.
  5. Sofern der Werbepartner seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union hat, hat er gegenüber dem Anbieter ferner mittels geeigneter Nachweise offenzulegen, wer der wirtschaftlich Berechtigte ist.
§ 4 Werbemittel
  1. Der Anbieter stellt dem Werbepartner verschiedene Werbemittel wie z. B. Grafiken, Werbebanner, Hyperlinks etc. zur Verfügung. Der Anbieter räumt dem Werbepartner an den Werbemitteln ein Nutzungsrecht ein und versichert, zu dieser Rechteeinräumung berechtigt zu sein.
  2. Die Verwendung der Werbemittel ist nur zu Werbezwecken in Verbindung mit dem Partnerprogramm von Big7 zulässig und diese dürfen nur so lange verwendet werden, bis der Vertrag zwischen Anbieter und Werbepartner beendet ist. Die Werbemittel dürfen nicht im Zusammenhang mit rassistischen, fremdenfeindlichen oder anderen rechtswidrigen Webseiteninhalten verwendet werden.
  3. Werbemaßnahmen zur Gewinnung von Besuchern für eine Webpräsenz über Websuchmaschinen (SEM-Maßnahmen) mit Big7.com betreffenden Markennamen sind grundsätzlich nicht erwünscht und dürfen vom Werbepartner daher nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters durchgeführt werden. Hierzu gehören etwa das Positionieren von Werbetexten sowie Werbemaßnahmen über Google Adwords.
§ 5 Vergütung
  1. Die Vergütung des Werbepartners erfolgt erfolgsabhängig in Form einer Provision. Die Höhe der verdienten Provision ergibt sich ausschließlich aus den Statistiken, die im internen Bereich für den Werbepartner einsehbar sind. Sofern nicht anders vereinbart, enthält die Vergütung alle Kosten, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung des Werbepartners anfallen. Spätere Kostensteigerungen auf Seiten des Werbepartners führen nicht zu einer Änderung der vereinbarten Vergütung.
  2. Die Statistiken im internen Bereich zeigen dem Werbepartner Netto-Werte.
  3. Für den Werbepartner in der Statistik einsehbare Umsätze können vom Anbieter storniert werden, sofern sich herausstellt, dass der generierte Umsatz mit nicht wahrheitsgemäßen Daten, falschen Texten, falschen Fotos und/oder Ähnlichem getätigt wurde oder in irgendeiner anderen Weise unrechtmäßig zustande gekommen ist.
  4. Die Auszahlung der Provision erfolgt, wenn das Guthaben des Werbepartners mehr als netto 30 Euro beträgt. Übersteigt das Guthaben des Werbepartners netto 30 Euro nicht, so wird dieses angespart und auf den nächsten Monat übertragen. Das Guthaben wird nicht verzinst.
  5. Die Provisionen werden netto zum 15. des Folgemonats ausbezahlt, wenn die Mindestauszahlungsgrenze von 30 Euro netto überschritten wurde. Wenn der Werbepartner in Deutschland vorsteuerabzugsberechtigt ist, verstehen sich die Provisionen zzgl. der entsprechenden Umsatzsteuer.
  6. Die Bewerbung des Partnerprogramms von big7.com ist untersagt, sofern die von dem Werbepartner generierten Umsätze in irgendeiner Art und Weise incentiviert sind. Umsätze dieser Form durch Bonus-, Cashback oder andere mit Anreiz zur Durchführung einer Aktion versehende Werbeformen sind strengstens untersagt. Umsätze, welche durch solche Werbeformen generiert werden, können von dem Anbieter ohne Vorwarnung storniert werden.
  7. Bei Werbepartnern mit Betriebssitz außerhalb der Europäischen Union erfolgt die Zahlungsabwicklung ausschließlich über den von der Skrill Limited betriebenen Zahlungsdienst „Skrill“ (https://www.skrill.com/) unter Geltung der jeweils einschlägigen AGB von „Skrill“. Dies setzt unter anderem die Eröffnung eines Nutzerkontos für „Skrill“ voraus.
§ 6 Pflichten des Werbepartners; Verbotene Werbemaßnahmen
  1. Der Werbepartner verpflichtet sich mit der Bewerbung des Partnerprogramms von Big7.com nicht gegen geltende Gesetze zu verstoßen.
  2. Der Werbepartner hat dafür Sorge zu tragen, dass nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen wird.
  3. Der Werbepartner ist dem Anbieter jederzeit verpflichtet, Auskunft über die Art und Weise der Bewerbung des Partnerprogramms zu geben. Liegt ein Verdacht auf einen Rechtsverstoß vor und der Werbepartner trägt nicht zur Aufklärung bei, so besteht für den Anbieter die Möglichkeit die Umsätze des Werbepartner bis zu einer endgültigen Klärung einzubehalten.
  4. Der Werbepartner ist für die Versteuerung der über das Partnerprogramm cash.big7.com erwirtschafteten Provisionen und die Abführung etwaiger darauf entfallender Umsatzsteuern allein verantwortlich.
  5. Die Vertragspartner werden alle gegenseitig zugänglich gemachten Informationen technischer und geschäftlicher Art sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich behandeln. Die gegenseitig zur Verfügung gestellten Unterlagen, Dokumentationen und Datenträger sind sorgfältig zu behandeln; sie sind unter Berücksichtigung der Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung bis zur Rückgabe aufzubewahren und nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages. Die Vertragspartner werden alle Informationen über Erkenntnisse, die gemeinsam erarbeitet wurden, geheim halten. Dies gilt ebenso für ihre Mitarbeiter und Auftragnehmer.
  6. Dem Werbepartner ist es untersagt, Veränderungen am System des Anbieters vorzunehmen oder das System zu manipulieren.
  7. Folgende Werbemaßnahmen sind ausdrücklich verboten:

    • SEA-Brandhijacking: Die SEA-Anzeige des Anbieters wird hierbei eins zu eins kopiert und der Affiliate-Link integriert;
    • Cookie-Dropping, Cookie-Stuffing: Für den Besucher wird bereits bei der bloßen Ansicht (View) einer Webseite ein Cookie hinterlegt;
    • die Angabe einer falschen Identität;
    • die Ausführung nicht ernst gemeinter Bestellungen;
    • verbotene E-Mail-Werbung (Spam);
    • der Einsatz von Spyware, Adware, Malware;
    • Black Postview Cookiedropping;
    • Sämtliche Blackhat Methoden;
    • Gutschein-Spam
  8. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die unter § 6 geregelten Verbote verpflichtet sich der Werbepartner zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Anbieter, deren Höhe der Anbieter nach billigem Ermessen bestimmen und die im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft werden kann.
§ 7 Freistellung bei Verletzung von Drittrechten

Der Werbepartner stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die Werbung des Werbepartners gegenüber dem Anbieter geltend machen können. Der Werbepartner übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Werbepartner nicht zu vertreten ist. Gesetzliche Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben hiervon unberührt.

§ 8 Haftung des Anbieters

Der Anbieter haftet dem Werbepartner aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

  1. Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

    • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
    • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
    • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Werbepartner regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
  4. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
  5. Eine Haftung für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme und Schäden in diesem Zusammenhang, welche vom Anbieter nicht zu vertreten sind, ist ausgeschlossen. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch die Störung seines Betriebs bzw. des Betriebs seines Online-Dienstes infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignissen oder infolge von sonstigen vom Anbieter nicht zu vertretenden Vorkommnissen (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von öffentlicher Hand des In- und Auslands) veranlasst oder auf nicht schuldhaft verursachte technische Probleme zurückzuführen sind. Dies gilt auch, soweit diese Störungen bei vom Anbieter beauftragten Dritten eintreten.
§ 9 Vertragslaufzeit, Kündigung
  1. Der Vertrag über die Nutzung des Internetangebotes cash.big7.com wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung des Werbepartners ist zu richten an:

    Wire7 Tech GmbH, Barnerstraße 14d, 22765 Hamburg, Deutschland -
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

    Ein wichtiger Grund ist insbesondere:
    • ein erheblicher Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt oder wiederholt begangen wird und die Fortführung des Vertragsverhältnisses unmöglich oder unzumutbar macht;
    • die erneute Registrierung während einer noch laufenden Sperrung;
    • wenn gegen das gesamte Vermögen der anderen Partei oder eines wesentlichen Teils dieses Vermögens ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet wurde oder Gründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen die andere Partei vorliegen, ein solches Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde, gegen die andere Partei ein Insolvenzverfahren beantragt wurde oder von der anderen Partei eine eidesstattliche Versicherung über ihr Vermögen abgegeben wurde.
  3. Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages durch den Anbieter, ist der Werbepartner nicht berechtigt, erneut ein Nutzerkonto für cash.big7.com anzulegen.
  4. Kündigungen können schriftlich oder in Textform (z. B. E-Mail) erfolgen.
  5. Wird der Vertrag gekündigt, verliert der Werbepartner mit der Vertragsbeendigung den Zugriff auf sein Nutzerkonto und die Zuordnung zu von dem Werbepartner vermittelten Kunden und somit ein ggf. vorhandener Provisionsanspruch erlischt. Mit Beendigung des Vertrages erlischt auch die Pflicht des Anbieters zur Speicherung von eingestellten Daten des Werbepartners.
§ 10 Änderung der AGB
  1. Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Werbepartner nicht zumutbar. Über Änderungen der AGB wird der Anbieter den Werbepartner rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Werbepartner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Werbepartner angenommen. Der Anbieter wird den Werbepartner in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Werbepartner den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen Bedingungen fort.
  2. Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,

    • soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
    • soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommen;
    • soweit er zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, das bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;
    • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Werbepartner ist; oder
    • wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Werbepartner.
  3. Das Kündigungsrecht gemäß § 9 bleibt hiervon unberührt.
§ 11 Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 12 Gerichtsstand

Handelt der Werbepartner als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters. Hat der Werbepartner seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Werbepartners zugerechnet werden können. Der Anbieter ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Werbepartners anzurufen.

§ 13 Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.


Stand: 30.03.2020
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